Partizipation

Verantwortung und Mitsprache ermöglichen. Eigenständig Lösungen finden.

Kinder und Jugendliche sprechen mit. 

Partizipation bedeutet die Umsetzung von Kinder-/Jugendrechten bzw. das Installieren von Beteiligungsformen, die seit 2012 im Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) vorgeschrieben sind.
Im St. Konradihaus verstehen wir jedoch neben der gesetzlichen Vorgabe, Partizipation vor allem als pädagogische Chance unserer Arbeit. Wir betrachten Partizipation in unserer Einrichtung als weiteren „Erfolgsfaktor“ in der Arbeit mit den uns anvertrauten jungen Menschen.

Jugendliche erlernen demokratische Umgangsformen, indem sie in demokratische Prozesse integriert werden. Wer Verantwortung für sich und andere übernimmt und sich für die Belange der Gemeinschaft einsetzt kann als gewählte/r Mandatsträger/in auf verschiedenen Ebenen bei Entscheidungen mitsprechen und mitentscheiden.

Begleitet werden unsere Jugendlichen dabei von allen Betreuerinnen und Betreuern, d.h. wir verstehen Partizipation als gelebte Einrichtungskultur. Dadurch, dass Jugendliche in Entscheidungen, als Multiplikatoren, mit eingebunden sind, steigt die Chance ein größeres Verständnis für Abläufe und Maßnahmen zu erreichen.

Die Jugendlichen wurden bei diesem Entwicklungsprozess von Beginn an mit einbezogen: Der Arbeitskreis "Partizipation" (Jugendliche, Erzieher, Ausbilder, Lehrer) hat dazu ein "Beteiligungs- und Beschwerdekonzept im Konradihaus" entwickelt.

Hierbei sollen unsere Jugendlichen beispielsweise

  • ihre Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten kennen und diese aktiv ausüben können
  • an der Entwicklung und Durchführung von Beteiligungs- und Mitbestimmungsgremien mitwirken
  • sich an entsprechenden Stellen beschweren können
  • aktiv in alltägliche Entscheidungen mit einbezogen werden, z.B. Essensplanung, Freizeitgestaltung etc.
  • im Rahmen der Gremienarbeit einen Rechtekatalog entwickeln

In der Folgezeit fanden unter reger Beteiligung (87%) die Wahlen der Basisräte aus den Gruppen, Klassen und Werkstätten statt; diese wählten ihre Basisratssprecher.
Die Sprecher organisieren gemeinsam mit ihren direkten Betreuern die wöchentlichen Basisratssitzungen in den Bereichen Wohnen, Ausbildung und Schule.

Durch die insgesamt 35 Basisräte ist sichergestellt, dass jeder Jugendliche erreicht wird und dieser einmal pro Woche die Möglichkeit hat, seine Anliegen einzubringen, bei Entscheidungsprozessen mitzusprechen sowie demokratische Umgangsformen zu erlernen.

Jeder Basisratssprecher ist gleichzeitig Mitglied in einem der sieben Bereichsräte. Diese Bereichsräte werden von den jeweiligen Bereichsleitern sowie den von den Jugendlichen gewählten Vertrauensbetreuer begleitet.
Jeder Bereichsrat wiederum wählt einen Bereichsratssprecher.

Dieser ist dann Mitglied im Konradirat, welcher vom pädagoischen Leiter sowie dem Partizipationsbeauftragten begleitet wird.

Insgesamt geht es um die Ausübung von Rechten der Jugendlichen, gleichzeitig auch um die Übernahme von Verantwortung. Wir sehen und verstehen vor allem die Chance in diesem Entwicklungsprozess!